Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben

Stand:
Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben - es braucht endlich gesetzliche Regelungen zur bedarfsgerechten Finanzberatung. Unser Standpunkt zum Robo Advice.
Off

Standpunkt

Der sogenannte Robo Advice kommt, anders als die herkömmliche Anlageberatung in den Banken, ohne menschliche Kommunikation aus. Die Entscheidungsfindung zur passenden Geldanlage wird vielmehr von Computern gesteuert, von Algorithmen, die als besonders wissenschaftlich, neutral und interessenfrei daherkommen. Das Versprechen? Nichts Geringeres als „das Beste, was Wissenschaft und Technologie für Ihr Portfolio zu bieten haben“ (scalable). Dabei soll auch die Technologie helfen, denn „mit modernster Technologie überwachen und optimieren wir Ihre Anlagen rund um die Uhr“ (whitebox).  

Ist der Robo Advisor billiger?

Verbraucher müssten demnach nur ein paar Fragen in einer App oder im Internetbrowser beantworten, um schon einen individuellen und dem Gesetz nach „geeigneten“ Anlagevorschlag zu erhalten. Dieselben Fragen, die heute ein Bankberater im Verkaufsgespräch stellt, stellt hier also der Computer. Aber auch der Verkäufer in der Bank gibt die Antworten in ein Computersystem ein, das auf dieser Basis Anlagevorschläge unterbreitet. Der Unterschied? Die App selbst zu bedienen statt sie durch den Bankberater bedienen zu lassen könnte preiswerter sein. Könnte, muss aber nicht.

„Geeignet“ ist nicht „bedarfsgerecht“

Wie der Algorithmus in der Bank aus den erhobenen Daten eine Empfehlung ableitet, bleibt für Verbraucher ebenso wenig nachvollziehbar wie bei den neuen Robo Advisors. Ein und derselbe Verbraucher, der einfach nur 10.000 Euro langfristig bedarfsgerecht anlegen möchte, und sich hierzu von zwei Banken und zwei Robo Advisors eine Empfehlung einholt, wird vier unterschiedliche Vorschläge erhalten. Das ist deshalb so, weil es erlaubt ist. Weil das Gesetz nicht definiert, wie eine bedarfsgerechte Beratung abzulaufen hat. Weil das Gesetz nur verlangt, dass „geeignete“ Vorschläge unterbreitet werden müssen. Preis der Produkte für Verbraucher? Für den Gesetzgeber irrelevant. Diversifikation der Anlage über Branchen, Regionen, Anlageklassen? Irrelevant. Dabei sind Kosten und Diversifikation die wichtigsten Kriterien, die bei der Geldanlage die Spreu vom Weizen trennen. Niemand möchte Risiken tragen, für die er keine Kompensation erhält, weil sie durch Streuung eliminiert werden können. Niemand hat Bedarf, Produkte zu erwerben, die so teuer sind, dass sie wahrscheinlich die gesamten zu erwartenden Erträge auffressen.

Beratungs-Quellcode muss überwacht werden!

Da Verbraucher weder Einblick in die Algorithmen der analogen Anlageberatung noch in die des Robo Advice erhalten, ist für sie nicht erkennbar, inwiefern sie in ihrer Entscheidungsfindung gelenkt werden. Der Robo Advisor löst also das Problem nicht, welches der analogen Finanzberatung zugrunde liegt. Wenn Robo Advisors einen Leistungswettbewerb bei Anlageempfehlungen sowie Vermögensverwaltungen, die auf standardisierte Abfragen beruhen, begünstigen sollen, geht dies nur, wenn das Ergebnis des Algorithmus für den Verbraucher und unabhängige Dritte vollständig nachvollziehbar und überprüfbar ist. Warentester und Aufsichtsbehörden müssten den Algorithmus zerlegen können, um sein Wirken zu verstehen. Wenn man aus dem Dieselskandal eines gelernt haben sollte, dann dass Anbieter immer versucht sein werden, ihre Software zur Gewinnerzielung zu optimieren. Ein Robo Advisor kann und wird, ebenso wie der Anlageberater, eine Testsituation sofort erkennen.

Deshalb ist es erforderlich, dass es für den Quellcode der Beratung einen strikten aufsichtsrechtlichen Zulassungs- und Überwachungsprozess gibt. Dieser muss an den einzelnen Phasen eines Beratungsgespräches ansetzen und gewährleisten, dass

  1. in der Explorationsphase tatsächliche Individualität nicht nur zugelassen, sondern sichergestellt wird
  2. die Informationsphase vollständig ist und
  3. in der Ergebnisphase verlässlich bedarfsgerechte Lösungen sichergestellt werden.

 

Solange der Gesetzgeber die Marktregeln für Anlageberatung aber nicht am Verbraucherinteresse ausrichtet, wird der Robo Advisor nur eine weitere Dienstleistung am Markt sein, bei der Verbrauchern suggeriert wird, sie würden individuell und objektiv „die beste“ Beratung erhalten.

Niels Nauhauser

Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.